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Das im Juni 2007 in Kraft getretene Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz legt fest, dass Anlageberater bei gewerbsmäßigen Finanz-Empfehlungen an Einzelkunden eine Erlaubnis einzuholen haben. Die Anmeldung eines selbstständigen Gewerbes bei der zuständigen Behörde stellt sicher, dass der Anlageberater einem Mindestmaß an staatlicher Kontrolle unterliegt. Ist der Anlageberater zwar formell unabhängig von Produktanbietern, aber an einen spezifischen Finanzvertrieb gebunden, handelt es sich bei ihm regelmäßig um einen Handelsvertreter. Geht es Ihnen um die finanzielle Absicherung Ihrer Familie oder träumen Sie vom eigenen Haus? Egal um was es geht, unsere Anlageberater helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Finanzen gerne weiter. Unter den festverzinslichen Kapitalanlagen sind augenblicklich vor allem Fest- und Termingelder sehr gefragt, weil sie eine attraktive Verbindung aus rentabler Verzinsung und Sicherheit verkörpern. Damit ein Anlageberater Ihnen Finanzprodukte aus einer möglichst großen Auswahl anbieten kann, sollte er neutral und unabhängig sein. Der Anlageberater wird gemeinsam mit Ihnen Strategien für die finanzielle Abgesichertheit in der Zukunft erarbeiten.
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