Unter den verfügbaren Versicherungen nimmt die Krankenversicherung einen Sonderstatus ein, auch wenn dafür prinzipiell dieselben Regeln gelten, wie für alle anderen Versicherungsverträge. Die Krankenversicherung leistet als grundlegende Versicherung einen wertvollen Beitrag zu einer umfassenden Absicherung. Dem Abschluss einer Krankenversicherung sollte ein präzises und gründlich durchgeführtes Bedarfsermittlungsverfahren voraus gehen. In unserem Wirtschaftssystem kommt der Krankenversicherung eine nicht unbedeutende Rolle zu. Dieser Umstand ist den volkswirtschaftlichen Umwälzungen der letzten Jahre zu verdanken. Zu Beginn des Vertrags, welcher die Krankenversicherung begründet, stehen dem Versicherungsnehmer besondere Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechte zu. In Deutschland ist die Krankenversicherung ein privatrechtlicher Vertrag und somit den Vereinbarungen der beteiligten Parteien unterworfen. Durch eine Krankenversicherung wird dem Versicherungsnehmer eine entgeltliche und  rechtsverbindliche Leistungszusage zuteil.