Die Krankenversicherung wird von Experten wegen ihrer besonderen Schutzwirkung als kaum verzichtbare Versicherung eingestuft. In Deutschland ist die Krankenversicherung als privatrechtlicher Vertrag ausgestaltet, welcher damit den Gesetzmäßigkeiten der Privatautonmie unterworfen ist. Durch eine Krankenversicherung verschafft sich der Versicherungsnehmer die rechtsverbindliche und selbständige Zusage einer Leistung. Dem Abschluss einer Krankenversicherung sollte ein präzises und gründlich durchgeführtes Bedarfsermittlungsverfahren voraus gehen. Die Krankenversicherung nimmt unter den Versicherungen eine Sonderstellung ein und ist damit auch unter ökonomischen Gesichtspunkten von besonderer Bedeutung. Innerhalb der Versicherungsbranche gilt die Krankenversicherung als volkswirtschaftlich am bedeutsamsten, was nicht zuletzt der gesellschaftspolitischen Entwicklung der letzten Jahre zu verdanken ist. Versicherungsschutz in Deutschland besteht mit Inkrafttreten der Krankenversicherung, was regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Ausstellung der Versicherungsurkunde zusammen fallen dürfte.