In Deutschland lassen sich andere Versicherungen nur bedingt mit der Krankenversicherung vergleichen. Volkswirtschaftlich kommt der Krankenversicherung aus verschiedenen Gründen eine tragende und nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Im deutschen Recht gilt die Krankenversicherung als privatrechtlicher Vertrag, weshalb aus juristischer Sicht privatrechtliche Maßstäbe anzulegen sind. Durch eine Krankenversicherung schützt sich der Versicherungsnehmer vor bestimmten vertraglich vereinbarten Risiken. Die Krankenversicherung trägt als Basis Versicherung zu einer vernünftigen Risikoabsicherung bei und dient auf diese Weise den berechtigten Interessen des Versicherungsnehmers. Vor dem Abschluss einer Krankenversicherung sollte der Bedarf des Versicherungsnehmers sorgsam anhand der anerkannten und gängigen Kriterien ermittelt werden. Im Rahmen einer Krankenversicherung muss ein Versicherer die aufsichtsrechtlich vorgesehenen Vorgaben zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit seiner Verträge beachten.