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In unserem Wirtschaftssystem kommt der Krankenversicherung eine nicht unbedeutende Rolle zu. Dieser Umstand ist den volkswirtschaftlichen Umwälzungen der letzten Jahre zu verdanken. Zu Beginn des Vertrags, welcher die Krankenversicherung begründet, stehen dem Versicherungsnehmer besondere Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechte zu. Dem Abschluss einer Krankenversicherung sollte ein präzises und gründlich durchgeführtes Bedarfsermittlungsverfahren voraus gehen. Durch eine Krankenversicherung wird dem Versicherungsnehmer eine entgeltliche und rechtsverbindliche Leistungszusage zuteil. Eine Krankenversicherung gilt als Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte, wenn man auf einen ausreichenden Versicherungsschutz bedacht ist. Im deutschen Recht gilt die Krankenversicherung als privatrechtlicher Vertrag, weshalb aus juristischer Sicht privatrechtliche Maßstäbe anzulegen sind. In Deutschland lassen sich andere Versicherungen nicht ohne weiteres mit der Krankenversicherung vergleichen.
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