Die Krankenversicherung nimmt unter den Versicherungen eine Sonderstellung ein und ist damit auch unter ökonomischen Gesichtspunkten von besonderer Bedeutung. Die Stellung der Krankenversicherung im volkswirtschaftlichen Gesamtgefüge ist aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zu unterschätzen. Die Krankenversicherung leistet als grundlegende Versicherung einen wertvollen Beitrag zu einer umfassenden Absicherung. In Deutschland ist die Krankenversicherung als privatrechtlicher Vertrag ausgestaltet, welcher damit den Gesetzmäßigkeiten der Privatautonmie unterworfen ist. Durch eine Krankenversicherung wird dem Versicherungsnehmer eine entgeltliche und  rechtsverbindliche Leistungszusage zuteil. Dem Abschluss einer Krankenversicherung sollte ein präzises und gründlich durchgeführtes Bedarfsermittlungsverfahren voraus gehen. Tritt der Versicherungsfall ein, hat der Anbieter der Krankenversicherung nach erfolgreicher Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen die vereinbarte Leistung zu erbringen.