Die Krankenversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer Schutz vor spezifischen Risiken und stellt auf diese Weise ein Minimum an Lebenssicherheit her. Dem Abschluss einer Krankenversicherung muss immer eine sorgsame Bedarfsermittlung vorgelagert werden, welche alle Lebensumstände berücksichtigen muss. In Deutschland ist die Krankenversicherung als privatrechtlicher Vertrag ausgestaltet, welcher damit den Gesetzmäßigkeiten der Privatautonmie unterworfen ist. Versicherungsschutz in Deutschland besteht mit Inkrafttreten der Krankenversicherung, was regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Ausstellung der Versicherungsurkunde zusammen fallen dürfte. Im Versicherungssektor kommt der Krankenversicherung eine tragende Rolle zu. Versicherungsvertreter stellen durch ständige Weiterbildungen sicher, dass sie ihre Kunden im Hinblick auf den spezifischen Versicherungsschutz angemessen beraten können. Der Krankenversicherung kommt ganz Deutschland im Vergleich zu anderen Versicherungen eine besondere Bedeutung zu. Die Krankenversicherung trägt als Basis Versicherung zu einer vernünftigen Risikoabsicherung bei und dient auf diese Weise den berechtigten Interessen des Versicherungsnehmers.