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Unter volkswirtschaftlichen Aspekten ist die Krankenversicherung als sehr bedeutend einzustufen, womit sie im ökonomischen Gesamtgefüge eine tragende Rolle spielt. Durch eine Krankenversicherung verschafft sich der Versicherungsnehmer die rechtsverbindliche und selbständige Zusage einer Leistung. Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Krankenversicherung obliegt dem Versicherungsnehmer regelmäßig eine vorvertragliche und umfassende Anzeigeverpflichtung. In Deutschland ist die Krankenversicherung ein privatrechtlicher Vertrag und somit den Vereinbarungen der beteiligten Parteien unterworfen. Dem Abschluss einer Krankenversicherung sollte ein präzises und gründlich durchgeführtes Bedarfsermittlungsverfahren voraus gehen. Unter den verfügbaren Versicherungen nimmt die Krankenversicherung einen Sonderstatus ein, auch wenn dafür prinzipiell dieselben Regeln gelten, wie für alle anderen Versicherungsverträge. Die Krankenversicherung wird von Experten wegen ihrer besonderen Schutzwirkung als kaum verzichtbare Versicherung eingestuft.
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