Eingeleitet wird der Abschluss einer Krankenversicherung im Idealfall von einer verantwortlichen Bedarfsanalyse. Die Laufzeit der  Krankenversicherung beginnt, wenn der Versicherungsvertrag nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften abgeschlossen wurde. Durch eine Krankenversicherung verschafft sich der Versicherungsnehmer eine genau umrissene Schutzsphäre gegen das abgesicherte Risiko. Unter volkswirtschaftlichen Aspekten ist die Krankenversicherung als sehr bedeutend einzustufen, womit sie im ökonomischen Gesamtgefüge eine tragende Rolle spielt. Im deutschen Recht gilt die Krankenversicherung als privatrechtlicher Vertrag, weshalb aus juristischer Sicht privatrechtliche Maßstäbe anzulegen sind. In Deutschland lassen sich andere Versicherungen nicht ohne weiteres mit der Krankenversicherung vergleichen. Eine Krankenversicherung gilt als Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte, wenn man auf einen ausreichenden Versicherungsschutz bedacht ist.