Die Krankenversicherung trägt als Basis Versicherung zu einer vernünftigen Risikoabsicherung bei und dient auf diese Weise den berechtigten Interessen des Versicherungsnehmers. Die Krankenversicherung nimmt unter den Versicherungen eine Sonderstellung ein und ist damit auch unter ökonomischen Gesichtspunkten von besonderer Bedeutung. Für die Branche ist die Krankenversicherung ein nicht hinweg zu denkendes und tragendes Element auf dem Versicherungs- und Finanzmarkt. Dem Abschluss einer Krankenversicherung sollte ein präzises und gründlich durchgeführtes Bedarfsermittlungsverfahren voraus gehen. Im deutschen Recht gilt die Krankenversicherung als privatrechtlicher Vertrag, weshalb aus juristischer Sicht privatrechtliche Maßstäbe anzulegen sind. Tritt der Versicherungsfall ein, hat der Anbieter der Krankenversicherung nach erfolgreicher Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen die vereinbarte Leistung zu erbringen. Durch eine Krankenversicherung schützt sich der Versicherungsnehmer vor bestimmten vertraglich vereinbarten Risiken.