In Deutschland ist die Krankenversicherung als privatrechtlicher Vertrag ausgestaltet, welcher damit den Gesetzmäßigkeiten der Privatautonmie unterworfen ist. Durch eine Krankenversicherung wird dem Versicherungsnehmer eine entgeltliche und  rechtsverbindliche Leistungszusage zuteil. Eine Krankenversicherung gilt als Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte, wenn man auf einen ausreichenden Versicherungsschutz bedacht ist. Dem Abschluss einer Krankenversicherung sollte ein präzises und gründlich durchgeführtes Bedarfsermittlungsverfahren voraus gehen. Im Rahmen einer Krankenversicherung muss ein Versicherer die aufsichtsrechtlich vorgesehenen Vorgaben zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit seiner Verträge beachten. Unter den verfügbaren Versicherungen nimmt die Krankenversicherung einen Sonderstatus ein, auch wenn dafür prinzipiell dieselben Regeln gelten, wie für alle anderen Versicherungsverträge. In unserem Wirtschaftssystem kommt der Krankenversicherung eine nicht unbedeutende Rolle zu. Dieser Umstand ist den volkswirtschaftlichen Umwälzungen der letzten Jahre zu verdanken.