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In Deutschland ist die Rentenversicherung als privatrechtlicher Vertrag ausgestaltet, welcher damit den Gesetzmäßigkeiten der Privatautonmie unterworfen ist. Mit Hilfe einer Rentenversicherung sichert man sich gegen spezifische und oftmals unkalkulierbare Risiken ab. Die Stellung der Rentenversicherung im volkswirtschaftlichen Gesamtgefüge ist aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zu unterschätzen. Eine Rentenversicherung gilt als Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte, wenn man auf einen ausreichenden Versicherungsschutz bedacht ist. Eingeleitet wird der Abschluss einer Rentenversicherung im Idealfall von einer verantwortlichen Bedarfsanalyse. Tritt der Versicherungsfall ein, hat der Anbieter der Rentenversicherung nach erfolgreicher Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen die vereinbarte Leistung zu erbringen. In Deutschland lassen sich andere Versicherungen nicht ohne weiteres mit der Rentenversicherung vergleichen.
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