Versicherungsschutz in Deutschland besteht mit Inkrafttreten der Rentenversicherung, was regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Ausstellung der Versicherungsurkunde zusammen fallen dürfte. Der Rentenversicherung kommt ganz Deutschland im Vergleich zu anderen Versicherungen eine besondere Bedeutung zu. In Deutschland ist die Rentenversicherung als privatrechtlicher Vertrag ausgestaltet, welcher damit den Gesetzmäßigkeiten der Privatautonmie unterworfen ist. Vor Abschluss einer Rentenversicherung sollte  in einem Beratungsgespräch jeder relevante Aspekt erwogen werden. Durch eine Rentenversicherung verschafft sich der Versicherungsnehmer die rechtsverbindliche und selbständige Zusage einer Leistung. Die Rentenversicherung trägt als Basis Versicherung zu einer vernünftigen Risikoabsicherung bei und dient auf diese Weise den berechtigten Interessen des Versicherungsnehmers. Im Versicherungssektor kommt der Rentenversicherung eine tragende Rolle zu. Versicherungsvertreter stellen durch ständige Weiterbildungen sicher, dass sie ihre Kunden im Hinblick auf den spezifischen Versicherungsschutz angemessen beraten können.