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Durch eine Rentenversicherung wird dem Versicherungsnehmer eine entgeltliche und rechtsverbindliche Leistungszusage zuteil. Im deutschen Recht gilt die Rentenversicherung als privatrechtlicher Vertrag, weshalb aus juristischer Sicht privatrechtliche Maßstäbe anzulegen sind. Dem Abschluss einer Rentenversicherung muss immer eine sorgsame Bedarfsermittlung vorgelagert werden, welche alle Lebensumstände berücksichtigen muss. Eine Rentenversicherung gilt als Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte, wenn man auf einen ausreichenden Versicherungsschutz bedacht ist. Die Laufzeit der Rentenversicherung beginnt, wenn der Versicherungsvertrag nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften abgeschlossen wurde. In unserem Wirtschaftssystem kommt der Rentenversicherung eine nicht unbedeutende Rolle zu. Dieser Umstand ist den volkswirtschaftlichen Umwälzungen der letzten Jahre zu verdanken. Die Rentenversicherung lässt sich nur schwer mit anderen Versicherungen vergleichen. Ihre besondere Bedeutung hat sie auch dem demographischen Wandel zu verdanken.
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