Die Rentenversicherung nimmt unter den Versicherungen eine Sonderstellung ein und ist damit auch unter ökonomischen Gesichtspunkten von besonderer Bedeutung. Tritt der Versicherungsfall ein, hat der Anbieter der Rentenversicherung nach erfolgreicher Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen die vereinbarte Leistung zu erbringen. Durch eine Rentenversicherung schützt sich der Versicherungsnehmer vor bestimmten vertraglich vereinbarten Risiken. Die gesetzlichen Regelungen , die im Hinblick auf eine Rentenversicherung Gültigkeit haben, sind privatrechtlicher Natur. Für die Branche ist die Rentenversicherung ein nicht hinweg zu denkendes und tragendes Element auf dem Versicherungs- und Finanzmarkt. Dem Abschluss einer Rentenversicherung sollte ein präzises und gründlich durchgeführtes Bedarfsermittlungsverfahren voraus gehen. Eine Rentenversicherung wird von den meisten als als eine solche Versicherung gesehen, die besser jeder abschließen sollte.