Neben gesetzlichen Normen sind insbesondere die Vertragsbestimmungen von zentraler Bedeutung für die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Rentenversicherung. Eingeleitet wird der Abschluss einer Rentenversicherung im Idealfall von einer verantwortlichen Bedarfsanalyse. Für die Branche ist die Rentenversicherung ein nicht hinweg zu denkendes und tragendes Element auf dem Versicherungs- und Finanzmarkt. Durch eine Rentenversicherung schützt sich der Versicherungsnehmer vor bestimmten vertraglich vereinbarten Risiken. Unter den verfügbaren Versicherungen nimmt die Rentenversicherung einen Sonderstatus ein, auch wenn dafür prinzipiell dieselben Regeln gelten, wie für alle anderen Versicherungsverträge. Eine Rentenversicherung gilt als Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte, wenn man auf einen ausreichenden Versicherungsschutz bedacht ist. Die Laufzeit der  Rentenversicherung beginnt, wenn der Versicherungsvertrag nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften abgeschlossen wurde.