In der Bundesrepublik Deutschland ist der gesetzliche Rahmen für die  Rentenversicherung privatrechtlich ausgestaltet und somit von Kontrahierungszwängen ausgenommen. Vor dem Abschluss einer Rentenversicherung sollte der Bedarf des Versicherungsnehmers sorgsam anhand der anerkannten und gängigen Kriterien ermittelt werden. Eine Rentenversicherung gilt als Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte, wenn man auf einen ausreichenden Versicherungsschutz bedacht ist. Durch eine Rentenversicherung werden spezifische Risiken abgedeckt, welche ansonsten nicht unerheblichem Schaden verursachen könnten. Die Rentenversicherung lässt sich nur schwer mit anderen Versicherungen vergleichen. Ihre besondere Bedeutung hat sie auch dem demographischen Wandel zu verdanken. Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Rentenversicherung obliegt dem Versicherungsnehmer regelmäßig eine vorvertragliche und umfassende  Anzeigeverpflichtung. Im Versicherungssektor kommt der Rentenversicherung eine tragende Rolle zu. Versicherungsvertreter stellen durch ständige Weiterbildungen sicher, dass sie ihre Kunden im Hinblick auf den spezifischen Versicherungsschutz angemessen beraten können.