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Im Bereich der Unfallversicherung werden die Beiträge zur Sozialversicherung vom Arbeitgeber alleine getragen. In der Regel sind Arbeitnehmer, deren Entgelt unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, automatisch in der Sozialversicherung pflichtversichert. Die Sozialversicherung ist ein staatlich reglementiertes Vorsorgesystem, welches die wichtigsten Daseinsrisiken abdeckt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist der Hauptträger der Sozialversicherungszweige Unfallversicherung und Rentenversicherung. Das Sozialgesetzbuch ist die Rechtsgrundlage für alle Regelungen, die im Bereich der Sozialversicherung Relevanz entfalten. Das Prinzip der Äquivalenz bestimmt, dass sich die Höhe der Leistungen, die ein Berechtigter aus der Sozialversicherung empfängt, nach der Höhe der eingezahlten Beiträge richtet. Die durch die Sozialversicherung gebildete Solidargemeinschaft bietet soliden Schutz gegen durch Krankheit und Alter verursachte Lebensrisiken.
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