Anlageberater, die gewerbsmäßig im Hinblick auf den Kauf oder Verkauf von Geldmarktinstrumenten beraten, müssen nach dem Kreditwesengesetz einen Erlaubnisantrag bei der BaFin stellen. Die 2008 in Kraft getretene EU-Vermittlerrichtlinie gewährleistet, dass Vermögensberater ausreichend auf ihre Kenntnisse und Fähigkeiten hin geprüft werden. Kapitalanlagen dienen durch die strategische Anlage finanzieller Mittel der Mehrung des eigenen Vermögens. Wenn Sie Ihre finanziellen Mittel auf verantwortliche und gewinnbringende Weise dem Kapitalmarkt zuführen wollen, ist die Beratung durch den Vermögensberater unerlässlich. Ist der Vermögensberater zwar formell unabhängig von Produktanbietern, aber an einen spezifischen Finanzvertrieb gebunden, handelt es sich bei ihm regelmäßig um einen Handelsvertreter. Vermögensberater sollten unabhängig sein, um ihren Kunden objektiv und neutral in finanzieller Hinsicht beraten zu können. Wir garantieren Ihnen eine auf Ihre spezifischen Wünsche und Bedürfnisse zugeschnittene und damit absolut individuelle Finanzstrategie.