Rendite • Wachstum • Sicherheit

Pressemitteilung – Hauptversammlung der RWS Vermögensplanung AG

Pressemitteilung – Hauptversammlung RWS Vermögensplanung AG:
Guter Auftakt ins 40-jährige Jubiläum.

  • 9% Zuwachs beim Ergebnis vor Steuern
  • 8% Steigerung der Provisionserlöse
  • RWS Aktienkurs auf Rekordhoch
  • Ziel für 2018: Bundesweiter Vertriebsaufbau wird fortgesetzt
  • RWS-Exklusivfonds als Umsatzmotor

Hannover, 02. Juli 2018. Auf der Hauptversammlung der RWS Vermögensplanung AG in Hannover am Freitag, den 29.06.2018 präsentierte Jörg Christian Hickmann, Vorstandsvorsitzender des Unternehmens, den Abschluss für das Geschäftsjahr 2017. „Im anhaltend schwierigen Marktumfeld des vergangenen Jahres hat die RWS Vermögensplanung AG ein Ergebnis von TEU 2.072 vor Steuern erwirtschaftet. Ein Plus von 9% gegenüber dem Vorjahr“. Die Provisionserlöse stiegen um 8% auf TEU 8.181.

RWS Aktie auf Rekordniveau

Der jährlich festgesetzte Aktienkurs, der durch die RWS Hauptversammlung bestätigt wird, liegt bei EUR 777,35. Die Dividendenrendite beträgt 7,03%. Die RWS Aktie wird ausschließlich an Vertriebspartner und Mitarbeiter des Unternehmens, im Rahmen eines Aktienbeteiligungsprogramms, zum Kauf angeboten. Kein Dritter, insbesondere Bank- und Versicherungskonzerne, sind an der RWS AG beteiligt. „Dies ermöglicht uns eine Geschäftspolitik frei von Einflüssen Dritter“, so Vorstandschef Hickmann.

Bundesweite Expansion fortgeführt

Konsequent wurde die bundesweite Expansion der RWS Vermögensplanung AG vorangetrieben. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs der RWS Außendienst um 5 %. Aufgrund der sehr hohen Qualitätsansprüche der RWS AG und des bekannt harten Ausbildungssystems verlief diese systembedingt eher langsam, schreitet jedoch kontinuierlich voran.

RWS-Fondsfamilie als Umsatzmotor

Mit den drei Exklusivfonds der RWS AG, die vor über 20 Jahren gegründet wurden, hat RWS auf dem deutschen Markt ein Alleinstellungsmerkmal, das den Erfolg der Gesellschaft mitbestimmt. „Das damit verbundene große Know How über das Investmentsparen ist in der heutigen Zeit der wesentliche Wettbewerbsvorteil“ führt Hickmann aus. Das Investmentsparen ist in Zeiten der Null-Zins Politik alternativlos, um Vermögen aufzubauen.

Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr 2018

Für das laufende Geschäftsjahr 2018 hat sich die RWS AG ehrgeizige Ziele im Vertrieb und im Produktbereich gesetzt. „Die Ausweitung der bundesweiten Vertriebstätigkeit ist unser vorrangiges Ziel. Dazu werden wir zahlreiche weitere Finanzkaufleute rekrutieren und ausbilden sowie neue Geschäftsstellen eröffnen“, sagt Hickmann. Trotz der weiterhin wechselhaften Börsen und den politischen Unsicherheiten konnte die RWS AG in den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 eine sehr zufrieden stellende Entwicklung des Umsatzes verzeichnen. Der Vorstand erwartet für das Gesamtjahr eine Verbesserung der Resultate um rund 10%, da Vertriebskraft ausgebaut wurde und Innovationen im Produkt- und Technikbereich bereits die ersten Früchte tragen.

Pressetextverfasser und Ansprechpartner:
Ass jur M.A. Jörg Christian Hickmann
Rotenburger Str. 17
30659 Hannover
Tel.: 0511 90256-71
Fax: 0511 90256-10
hickmann@rws.de

Artikel zur Pressemitteilung

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Cash. Sonderveröffentlichung: 40 Jahre RWS AG

Tradition und Kontinuität

Individuelle Vermögensplanung und Finanzberatung kennzeichnen seit 40 Jahren das Geschäft des Hannoveraner Finanzvertriebs RWS AG. Was so leicht klingt, ist in der heutigen schnelllebigen Zeit keineswegs selbstverständlich.
Doch das 1978 durch Waldemar von Roon gegründete Unternehmen – noch immer ist er als Finanzvorstand an Bord – macht bis heute genau das. Es berät Menschen in allen Fragen rund um ihr Vermögen und ihre Geldanlage – und das mit jahrzehntelanger Erfahrung.

Was bisher geschah

Seit ihrer Gründung im Jahr 1978 ist die RWS auf individuelle Vermögensplanung und Finanzberatung spezialisiert. Ein Überblick über die Unternehmensgeschichte von der Gründung bis heute.

„Vertrauen kann durch keine Maschine ersetzt werden“

Die RWS AG feiert in diesem Jahr ihr 40-jähriges Firmenjubiläum. Cash. Sprach mit Vorstandschef Jörg Christian Hickmann und Vertriebsvorstand Jens Burmeister über die Regulierung der Finanzbranche, die Zukunft der persönlichen Beratung in Zeiten der Digitalisierung und ihre Ziele für die nächsten Jahre.

Cash. Sonderveröffentlichung

Baufinanzierung

Baufinanzierung, was wichtig ist:

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Pressemitteilung – Jubiläumsauftakt 2018 – Finanzbranche

Pressemitteilung RWS AG, Hannover

Hannoveraner Traditionsunternehmen startet ins 40jährige Firmenjubiläum Auftakt im EXPOWAL Hannover mit Finanzmesse Zum Start ins Jubiläumsjahr hat die RWS Vermögensplanung AG am Samstag, den 20.01.2018 ihre über 200 bundesweit tätigen Vertriebspartner zu ihrer Auftaktveranstaltung mit Finanzmesse in den EXPOWAL Hannover eingeladen, wo sich alle namhaften Versicherungsgesellschaften und Partnerbanken präsentierten. „Diese Veranstaltung ist für die Beratungsqualität unserer Vertriebspartner von großem Nutzen, da sie, aus erster Hand, die neuesten Produktgenerationen vorgestellt bekommen und ihre Fragen direkt bei den Versicherern und Banken klären und somit gut in das neue Geschäftsjahr starten können“ führt Jörg Christian Hickmann, Vorstandsvorsitzender der RWS AG, aus.

Finanzbranche mit großem Wachstumspotential

Für die Zukunft sieht die RWS AG großes Wachstumspotential, denn immer mehr Finanzvermittler und Finanzmakler verlassen aufgrund der stärkeren Regulierung, den Markt, so dass sich die Teilnehmer in den vergangen 10 Jahren von 450.000 auf 230.000 Vermittler und Makler verringert haben. Der Beratungsbedarf der Kunden ist hingegen gestiegen und die entstandene qualifizierte Beratungslücke muss geschlossen werden. „In den meisten Branchen in Deutschland herrscht ein Verdrängungswettbewerb, d.h. dass nur dann neue Produkte platziert werden können, wenn ein Mitbewerber verdrängt wird. Der Finanzdienstleistungsmarkt wächst von Tag zu Tag und bietet somit einen idealen
Einstieg für Menschen, die in unserer Branche Karriere machen wollen und Geld verdienen möchten“, so Jörg Christian Hickmann. „Um den erhöhten Beratungsbedarf
gerecht zu werden, suchen wir deutschlandweit hauptberufliche Berater und Interessierte, die sich im Nebenberuf verwirklichen wollen“, ergänzt Vertriebsvorstand Jens Burmeister.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1978 -vor 40 Jahren- ist die RWS Vermögensplanung ein anerkannt kompetenter und für seriöse Arbeit bekannter Partner bei der individuellen
Vermögensplanung. „Unser erklärtes Unternehmensziel ist es, unseren Kunden Geldanlagen zu vermitteln, die Rendite, Wachstum und vor allem Sicherheit bieten.“, erklärt Jörg Christian Hickmann, Vorstandsvorsitzender der RWS AG. Die RWS AG hat sich ausschließlich auf staatlich kontrollierte Produkte spezialisiert, wobei das Investmentfondssparen eine zentrale Rolle einnimmt. Die drei von RWS AG initiierten Investmentfonds verwalten ein Vermögen an Kundengeldern von ca. 300 Mio. Euro.

Kontakt: RWS Vermögensplanung, Manuela Dehn, Telefon +49 5 11 9 02 56-71,
Telefax +49 511 9 02 56-74, E-Mail: dehn@rws.de

Aktuelles Stellenangebot

Wir wachsen. Sie auch? Solides Zweiteinkommen mit Gestaltungsoption nach oben.
Wir bieten Ihnen einen abwechslungsreichen Nebenjob in Hannover in der Finanzbranche.

Sie suchen nach einem sicheren Zusatzverdienst, doch bisherige Jobangebote bzw. Nebenjobs haben Sie nicht angesprochen? Sie möchten eine Tätigkeit, die Ihren Ansprüchen gerecht wird, Sie wollen auch mal herausgefordert werden und nicht einfach irgendwas machen? Außerdem sind Sie kommunikativ, arbeiten gerne im Team und lieben es, wenn Erfolg sichtbar wird.

Unter dem Stichwort „Zweiteinkommen Hannover“ laden wir Sie ein, uns Ihre Bewerbungsunterlagen zu zusenden.

Im Zuge unserer Expansion bieten wir kompetenten und anspruchsvollen Personen einen abwechslungsreichen Nebenjob in Hannover als ‚Assistenz in der Finanzberatung‘. Kaufmännische Kenntnisse sind natürlich vorteilhaft, doch nicht zwingend nötig. Wir bieten auch Quereinsteigern und Berufsanfängern die Möglichkeit, sich bei uns einzuarbeiten und fortzubilden.

Machen Sie nicht irgendwas. Kommen Sie zu uns. Wir bieten in Hannover einen  spannenden Nebenjob in einer stetig wachsenden Branche.

Wir gehören zu den TOP 10 der „vorbildlichen“ deutschen Finanzdienstleister. Seit genau 40 Jahren dient unsere Geschäftspolitik dem Wohl unserer über 130.000 Kundinnen und Kunden. Bundesweit gehören wir zu den größten Gesellschaften, an der kein Bank- oder Versicherungskonzern beteiligt ist.

Wenn Sie ein zusätzliches Einkommen suchen und das Wort Finanzanalyse Ihr Interesse weckt, dann bieten wir Ihnen einen spannenden Nebenjob in Hannover. Für die einen genau die richtige Ergänzung, für die anderen der erste Schritt hin zum/zur erfolgreichen FinanzberaterIn.

Mit der RWS Vermögensplanung AG haben Sie einen fairen und verlässlichen Partner an Ihrer Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung als:

Assistenz in der Finanzberatung

Nebenjob in Hannover

  • Als Assistent/-in verdienen Sie zwischen € 400 – € 800 als Zweiteinkommen!
  • Wir bieten Ihnen außerdem eine kostenfreie Basis- und Persönlichkeitsausbildung.
  • Mit unserer RWS-Finanzanalyse erreichen wir eine Erfolgsquote von über 80%. Das zahlt sich auch für unsere Assistenten/-innen aus.
  • Sicheres Einkommen in einer spannenden und stetig wachsenden Branche

Wenn Sie einen erfahrenen und als vorbildlich ausgezeichneten Geschäftspartner für Ihre erfolgreiche berufliche Zukunft suchen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Die Basisrente

Die Basisrente – Altersvorsorge und „Steuersparkonto“ in einem.

Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile der Basisrente und sichern Sie sich gleichzeitig  optimal ab.

Die Basisrente (oder auch „Rürup-Rente“) ist eine zusätzliche Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Bei der Basisrente schließen Sie einen Vorsorgevertrag ab und erhalten lebenslang eine zusätzliche monatliche Rente (Leibrente).

Der Clou daran: Die Basisrente gilt zwar als private Altersvorsorge, wird aber dennoch vom Staat steuerlich gefördert!

Förderungsberechtigt ist generell jede Person, die einkommensteuerpflichtig ist und ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Entwickelt wurde die Basisrente ursprünglich für Selbstständige und FreiberuflerInnen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Doch auch Festangestellte können von der Basisrente profitieren.

Dies gilt insbesondere für:

  • Arbeitnehmer/innen (ledig) ab 25.000 EUR p.a.
  • Arbeitnehmer/innen (verheiratet) ab 35.000 EUR p.a.
  • Freiberufler/innen im Versorgungswerk
  • In der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtige Selbstständige

Mit der Basisrente schließen Sie mögliche Versorgungslücken im Alter. Über Zusatzbausteine werden aber auch weitere folgenschwere Risiken abgesichert, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung inkludiert sind. Zusätzlich nutzen Sie als Versicherte/r  Steuervorteile. Kurzum: Altersvorsorge und „Steuersparkonto“ in einem.

Die Basisrente kann in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden:

  • als Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz
    Werden keine Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Hinterbliebenen wie dem oder der Ehe-/ LebenspartnerIn oder Kindern getroffen, wird an Ihre Familie bei Tod des Versicherten keine Leistung ausgezahlt.
    Als Zusatzbaustein ist der Einschluss einer Hinterbliebenenrente jedoch möglich.
  • als fondsgebundene Basisrente
    Dabei werden die eingezahlten Beiträge in Investmentfonds investiert.
    Die Höhe der späteren Rente hängt von der Wertentwicklung der Fonds ab und wird erst zum Rentenbeginn festgelegt. Bei umsichtiger Streuung Ihres Kapitals, können Sie  somit ein sicheres Vermögen fürs Alter aufbauen.

Hinweis: Sie können bei der fondsgebundenen Basisrente auch eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrags dafür verwendet, dass Ihnen bei Ihrem Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

Die Basisrente – Wer clever kombiniert, ist bestens abgesichert.

Die Basisrente ist mit verschiedenen Zusatzbausteinen zur Absicherung folgenschwerer Lebensrisiken kombinierbar. Hierzu zählen in erster Linie

  • die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  • die Hinterbliebenenrente

Gut zu wissen
Die Übergangsregelung bis 2025

Erst ab dem Jahr 2025 sind 100% der eingezahlten Beiträge zur Basisrente steuerlich abzugsfähig. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, die einen kontinuierlichen Anstieg der steuerlichen Abzugsmöglichkeit vorsieht:

Versteuerung der Basisrente in der Rentenphase

Die Basisrente unterliegt derselben steuerlichen Behandlung wie die gesetzliche Rente. Das bedeutet, dass nur der Teil der Rente versteuert wird, der über den jeweils gültigen steuerfreien Anteil hinausgeht. Die volle Besteuerung gilt ab dem Jahr 2040.

! Eingezahlte Beiträge sind bei Arbeitslosigkeit geschützt

Die eingezahlten Beiträge zur Basisrente sind auch im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt: Weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff darauf.

Wie das funktionieren kann? Schauen Sie sich unseren kurzen Erklärfilm dazu an und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.[/vc_column_text][vc_column_text]Und für Selbstständige ist die Basisrente die einzige Möglichkeit staatliche Förderung für die eigene Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen.

Wie das funktionieren kann?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Das Pflegestärkungsgesetz

Es ist die größte Pflegereform aller Zeiten: Die Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 wurden von den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst. Diese Änderungen sollen vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen.

Es gilt zu beachten, dass der neue Pflegegrad 1 nur für Personen in Frage kommt, die nach dem 1. Januar 2017 einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.

Mit dem neuen Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) werden Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer Prüforganisationen ab 2017 alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit hin überprüfen. Entsprechend des Gutachtens entscheidet dann die zuständige Pflegekasse, ob sie ihrem Versicherten einen Pflegegrad zubilligt oder seinen Antrag ablehnt.

Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, ermitteln die Prüfer mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA nach einem Punktesystem. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

Folgende Kriterien werden bei der Einstufung berücksichtigt

Pflegediagramm
Mobilität (10%) Kognitiv / Verhalten (15%) Selbstversorgung (40%) Behandlung / Therapie (20%) Alltagsgestaltung (15%)