Aktuelles Stellenangebot

Wir wachsen. Sie auch? Solides Zweiteinkommen mit Gestaltungsoption nach oben.
Wir bieten Ihnen einen abwechslungsreichen Nebenjob in Hannover in der Finanzbranche.

Sie suchen nach einem sicheren Zusatzverdienst, doch bisherige Jobangebote bzw. Nebenjobs haben Sie nicht angesprochen? Sie möchten eine Tätigkeit, die Ihren Ansprüchen gerecht wird, Sie wollen auch mal herausgefordert werden und nicht einfach irgendwas machen? Außerdem sind Sie kommunikativ, arbeiten gerne im Team und lieben es, wenn Erfolg sichtbar wird.

Unter dem Stichwort „Zweiteinkommen Hannover“ laden wir Sie ein, uns Ihre Bewerbungsunterlagen zu zusenden.

Im Zuge unserer Expansion bieten wir kompetenten und anspruchsvollen Personen einen abwechslungsreichen Nebenjob in Hannover als ‚Assistenz in der Finanzberatung‘. Kaufmännische Kenntnisse sind natürlich vorteilhaft, doch nicht zwingend nötig. Wir bieten auch Quereinsteigern und Berufsanfängern die Möglichkeit, sich bei uns einzuarbeiten und fortzubilden.

Machen Sie nicht irgendwas. Kommen Sie zu uns. Wir bieten in Hannover einen  spannenden Nebenjob in einer stetig wachsenden Branche.

Wir gehören zu den TOP 10 der „vorbildlichen“ deutschen Finanzdienstleister. Seit genau 40 Jahren dient unsere Geschäftspolitik dem Wohl unserer über 130.000 Kundinnen und Kunden. Bundesweit gehören wir zu den größten Gesellschaften, an der kein Bank- oder Versicherungskonzern beteiligt ist.

Wenn Sie ein zusätzliches Einkommen suchen und das Wort Finanzanalyse Ihr Interesse weckt, dann bieten wir Ihnen einen spannenden Nebenjob in Hannover. Für die einen genau die richtige Ergänzung, für die anderen der erste Schritt hin zum/zur erfolgreichen FinanzberaterIn.

Mit der RWS Vermögensplanung AG haben Sie einen fairen und verlässlichen Partner an Ihrer Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung als:

Assistenz in der Finanzberatung

Nebenjob in Hannover

  • Als Assistent/-in verdienen Sie zwischen € 400 – € 800 als Zweiteinkommen!
  • Wir bieten Ihnen außerdem eine kostenfreie Basis- und Persönlichkeitsausbildung.
  • Mit unserer RWS-Finanzanalyse erreichen wir eine Erfolgsquote von über 80%. Das zahlt sich auch für unsere Assistenten/-innen aus.
  • Sicheres Einkommen in einer spannenden und stetig wachsenden Branche

Wenn Sie einen erfahrenen und als vorbildlich ausgezeichneten Geschäftspartner für Ihre erfolgreiche berufliche Zukunft suchen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Die Basisrente

Die Basisrente – Altersvorsorge und „Steuersparkonto“ in einem.

Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile der Basisrente und sichern Sie sich gleichzeitig  optimal ab.

Die Basisrente (oder auch „Rürup-Rente“) ist eine zusätzliche Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Bei der Basisrente schließen Sie einen Vorsorgevertrag ab und erhalten lebenslang eine zusätzliche monatliche Rente (Leibrente).

Der Clou daran: Die Basisrente gilt zwar als private Altersvorsorge, wird aber dennoch vom Staat steuerlich gefördert!

Förderungsberechtigt ist generell jede Person, die einkommensteuerpflichtig ist und ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Entwickelt wurde die Basisrente ursprünglich für Selbstständige und FreiberuflerInnen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Doch auch Festangestellte können von der Basisrente profitieren.

Dies gilt insbesondere für:

  • Arbeitnehmer/innen (ledig) ab 25.000 EUR p.a.
  • Arbeitnehmer/innen (verheiratet) ab 35.000 EUR p.a.
  • Freiberufler/innen im Versorgungswerk
  • In der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtige Selbstständige

Mit der Basisrente schließen Sie mögliche Versorgungslücken im Alter. Über Zusatzbausteine werden aber auch weitere folgenschwere Risiken abgesichert, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung inkludiert sind. Zusätzlich nutzen Sie als Versicherte/r  Steuervorteile. Kurzum: Altersvorsorge und „Steuersparkonto“ in einem.

Die Basisrente kann in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden:

  • als Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz
    Werden keine Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Hinterbliebenen wie dem oder der Ehe-/ LebenspartnerIn oder Kindern getroffen, wird an Ihre Familie bei Tod des Versicherten keine Leistung ausgezahlt.
    Als Zusatzbaustein ist der Einschluss einer Hinterbliebenenrente jedoch möglich.
  • als fondsgebundene Basisrente
    Dabei werden die eingezahlten Beiträge in Investmentfonds investiert.
    Die Höhe der späteren Rente hängt von der Wertentwicklung der Fonds ab und wird erst zum Rentenbeginn festgelegt. Bei umsichtiger Streuung Ihres Kapitals, können Sie  somit ein sicheres Vermögen fürs Alter aufbauen.

Hinweis: Sie können bei der fondsgebundenen Basisrente auch eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrags dafür verwendet, dass Ihnen bei Ihrem Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

Die Basisrente – Wer clever kombiniert, ist bestens abgesichert.

Die Basisrente ist mit verschiedenen Zusatzbausteinen zur Absicherung folgenschwerer Lebensrisiken kombinierbar. Hierzu zählen in erster Linie

  • die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  • die Hinterbliebenenrente

Gut zu wissen
Die Übergangsregelung bis 2025

Erst ab dem Jahr 2025 sind 100% der eingezahlten Beiträge zur Basisrente steuerlich abzugsfähig. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, die einen kontinuierlichen Anstieg der steuerlichen Abzugsmöglichkeit vorsieht:

Versteuerung der Basisrente in der Rentenphase

Die Basisrente unterliegt derselben steuerlichen Behandlung wie die gesetzliche Rente. Das bedeutet, dass nur der Teil der Rente versteuert wird, der über den jeweils gültigen steuerfreien Anteil hinausgeht. Die volle Besteuerung gilt ab dem Jahr 2040.

! Eingezahlte Beiträge sind bei Arbeitslosigkeit geschützt

Die eingezahlten Beiträge zur Basisrente sind auch im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt: Weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff darauf.

Wie das funktionieren kann? Schauen Sie sich unseren kurzen Erklärfilm dazu an und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.[/vc_column_text][vc_column_text]Und für Selbstständige ist die Basisrente die einzige Möglichkeit staatliche Förderung für die eigene Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen.

Wie das funktionieren kann?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Wechsel im Vorstandsvorsitz und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der RWS Vermögensplanung AG, Hannover, hat Herrn M.A., Assessor (jur.) Jörg Christian Hickmann (49) ab 1. Juli 2017 zum neuen Vorstandsvorsitzenden bestellt.

Sein seit dem Jahre 2011 amtierender Vorgänger, Dipl.-Betriebswirt Klaus Dombrowski (64), wurde von der RWS-Hauptversammlung am 23. Juni 2017 zum Nachfolger des langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden, Rechtsanwalt Gerald Milter, gewählt.

Ebenfalls neu in dem dreiköpfigen Gremium ist der Steuerberater, Dipl.-Kfm. Bernd Hagemeier (52), als Nachfolger von Stefan Hagemeier.

Herr Dipl.-Kfm. Alexander von Roon (48) wurde für weitere fünf Jahre als Aufsichtsrat bestätigt.

Die weiteren beiden RWS-Vorstandsbereiche leiten Jens Burmeister (43), Vertrieb und Dipl.-Kfm. Waldemar von Roon, Finanzen.

Diese Neuordnung ist eine weitere wichtige Maßnahme zur Umsetzung der geplanten Wachstumsziele bei Erhaltung der absoluten Unabhängigkeit der RWS AG von Banken, Versicherungen und vergleichbaren Instituten. Unabhängig bedeutet, dass keine Bank, kein Versicherungskonzern, keine Kapitalvermittlungsgesellschaft und keine Bausparkasse an unserem Unternehmen beteiligt ist.

Für das Geschäftsjahr 2016 konnte das Unternehmen ein Umsatzplus von 6,0 %, einen Zuwachs des Bilanzgewinns von 17,1 % und eine Steigerung des Jahresüberschusses von 78,5 % melden. Das Jahr 2017 verläuft nach Plan.

Kontakt: RWS Vermögensplanung, Manuela Dehn, Telefon 0511 90256-71, Telefax 0511 90256-74, E-Mail: dehn@rws.de

Das Pflegestärkungsgesetz

Es ist die größte Pflegereform aller Zeiten: Die Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 wurden von den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst. Diese Änderungen sollen vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen.

Es gilt zu beachten, dass der neue Pflegegrad 1 nur für Personen in Frage kommt, die nach dem 1. Januar 2017 einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.

Mit dem neuen Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) werden Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer Prüforganisationen ab 2017 alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit hin überprüfen. Entsprechend des Gutachtens entscheidet dann die zuständige Pflegekasse, ob sie ihrem Versicherten einen Pflegegrad zubilligt oder seinen Antrag ablehnt.

Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, ermitteln die Prüfer mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA nach einem Punktesystem. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

Folgende Kriterien werden bei der Einstufung berücksichtigt

Pflegediagramm
Mobilität (10%) Kognitiv / Verhalten (15%) Selbstversorgung (40%) Behandlung / Therapie (20%) Alltagsgestaltung (15%)

Fund-Award 2017 für den RWS-ERTRAG

Podestplatz für einen der besten Dachfonds überwiegend Rentenfonds im 10-Jahres-Vergleich!

10-Jahres-Wertentwicklung (2006-2016): 3,67 % p.a.

Seit Auflage 15.01.2005 hat der RWS-Ertrag sogar eine Wertentwicklung von 4,19 % p.a. per März 2017 erzielt!

Seit 12 Jahren zeichnet sich der RWS-Ertrag –gemanagt von Markus Kaiser (Star-Capital)- mit einer tollen Performance für den konservativen Anleger aus.

Er ist damit mehr als nur eine Alternative beim aktuellen Niedrigzinsniveau.

Diese Entwicklung wurde nun mit einem tollen 3. Platz beim Fund-Award 2017 für den Zeitraum 10 Jahre in der Kategorie „Dachfonds überwiegend Rentenfonds“ honoriert.

Fund Awards 2017

Ein Handy für den Gorilla!

Große Handy-Sammelaktion der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt – RWS AG macht mit!

Berggorillas zählen zu den am stärksten vom Aussterben bedrohten Menschenaffen. Es gibt nur noch etwa 880 Tiere, die Hälfte davon im Virunga Gebiet. Der Virunga Nationalpark im Herzen Afrikas ist ein Zentrum der biologischen Vielfalt und ein UNESCO Weltnaturerbe.

Seit 1994 ist der Nationalpark auf der Liste der bedrohten Welterbe. Seitdem die Nachfrage nach Coltan-Erz und dem daraus gewonnenen Tantal zur Herstellung kleinster Kondensatoren für Elektronikgeräte in den letzten Jahren in die Höhe schnellte, entstanden viele illegale Abbaustätten, die den Lebensraum des Gorillas zerstören.

Helfen Sie gemeinsam mit dem RWS-Team ein Stück Wildnis zu bewahren und den Lebensraum der Berggorillas zu schützen:

„Spenden Sie Ihre alten Handys oder Smartphones für das Rohstoff-Recycling!“

Wenn Sie Ihr altes Handy für diesen guten Zweck spenden möchten, haben wir in der RWS-Zentrale in Hannover eine Sammelbox dafür bereitgestellt.
Sie können auch gerne Ihrer RWS-Beraterin / Ihrem RWS-Berater das Handy zu diesem Zweck mitgeben.

Mehr Informationen / Kontakt:
RWS Vermögensplanung AG
Jörg Christian Hickmann
E-Mail: hickmann@rws.de
Flyer: Flyer (pdf)